19.09.2016

Verletzungen von Schutzrechten nicht tolerieren


Quelle: © davis - Fotolia.com
19.09.2016
Wenn beim Aufbau eines Messestandes festgestellt werden muss, dass gegenüber gerade identisch aussehende oder bezeichnete Produkte in eine Vitrine geräumt werden, sollten Unternehmen nicht den Kopf in den Sand stecken, empfiehlt die 24IP Law Group. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass mit den richtigen Schutzrechten vorgesorgt wurde.

Selbst am Tag der Messeeröffnung kann in vielen Ländern mittels eines Schnellverfahrens noch versucht werden eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten. Sofern diese vorliegt, können die die Produkte, welche Schutzrechte verletzen, unverzüglich entfernt werden lassen. Recht einfach lassen sich hier Marken- und Designrechte durchsetzen. Die Durchsetzung von Patentrechten im Schnellverfahren ist mit deutlich höheren Anforderungen an die Offensichtlichkeit und den Nachweis der Verletzung des Schutzrechts verbunden. Aus diesem Grund sollten auch Produkte, welche eine besondere Technologie – ggf. auch patentgeschützt – verwirklichen, unbedingt mit einer registrierten Marke gekennzeichnet sein. Die Form des Produkts lässt sich mit einer kostengünstigen Designregistrierung schützen.

Unternehmen müssen auch nicht erst auf die Entdeckung solcher Produkte warten. Auf Basis eines Schutzrechts, wie z.B. Patent/Marke/Copyright oder Design können Anträge beim Zoll zur so genannten Grenzbeschlagnahme gestellt werden. Derartige Anträge sollten auch Hinweise zur Unterscheidung von Originalprodukten von Fälschungen enthalten. Das können Erkennungszeichen sein, aber auch exklusive Vertriebskanäle beispielsweise über exklusive Häfen zur Einfuhr in die EU oder andere Länder. Auf Basis eines derartigen Antrags wird dann der Zoll ganz von selbst und ohne weitere Kosten tätig. Werden zweifelhafte Produkte entdeckt, erfolgt eine entsprechende Information und der Antragsteller kann innerhalb von 14 Tagen (in Europa) entscheiden, wie mit der Ware umgegangen werden soll. Damit hat man also auf Basis der Schutzrechte die Möglichkeit den Sumpf an Plagiaten trockenzulegen, bevor man darin versinkt.

Kontakt: Dr. Sebastian Tegethoff / Dr. Robert Harrison, 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann
tegethoff@24ip.com harrison@24ip.com
 

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