Auch wir bei IVAM wollen dieses Jahr das Thema „Nachhaltigkeit“ vorantreiben und prüfen, wo wir als Verband unsere Mitglieder unterstützen können und wo diese Hightech-Unternehmen vielleicht sogar Vorreiter sein können.
Wo bekommen wir Informationen, um herauszufinden, was in welchen Bereichen eigentlich getan werden kann bzw. sollte? Bis heute fehlen einheitliche Standards und Regelungen, um Maßnahmen zur Nachhaltigkeit zu bewerten und damit zu priorisieren.
Die EU ist dabei nun Regeln aufzustellen: Ab 2024 wird die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in Kraft treten.
Diese Richtlinie ändert, die bereits für größere Unternehmen geltende, „Richtlinie für die nichtfinanzielle Berichterstattung“.
Inhaltlich werden hier nicht nur Maßnahmen zum Klimaschutz abgefragt. Das Thema Nachhaltigkeit wird weiter gefasst:
Jetzt werden viele Unternehmen sagen: Wir sind weit weg von 250 Mitarbeitenden. Das betrifft uns nicht! Leider ist das nicht so einfach.
Unternehmen, die der Berichtspflicht unterliegen, müssen auch ihre gesamte Lieferkette in den Bericht mit einbeziehen. Wenn Sie also an ein Unternehmen liefern oder von einem Unternehmen etwas kaufen, bei dem mehr als 250 Menschen beschäftigt sind, dann wird dieses Unternehmen von Ihnen die von der EU-Richtlinie geforderten Informationen benötigen. Sie müssen also ebenfalls die entsprechenden Daten erfassen und darüber berichten!
Aber was heißt das jetzt genau? Welche konkreten Themen muss ich mir da ansehen? Hier hilft der „Deutsche Nachhaltigkeits Kodex“, der durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung erstellt wurde. (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ)
Konkret sind 20 Kriterien formuliert, von besonderem Interesse für produzierende Unternehmen sind u.a. folgende Punkte:
In jedem dieser Kriterien wird erläutert, was damit gemeint ist. Es gibt eine Checkliste und Leistungsindikatoren.
In der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ hat die Bundesregierung 17 Einzelziele formuliert, mit denen sie nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit fördern will. Auch hieran kann man sich orientieren. In dem einen oder anderen Fall sind auch Förderprogramme hinterlegt, die die Umsetzung in den Unternehmen erleichtern sollen.
Auch die Finanzwirtschaft soll in Zukunft nur noch in nachhaltige Unternehmen investieren und dies auch zur Bedingung für die Vergabe von Krediten machen! Auch hier wird sicherlich nicht an der Grenze von 250 Mitarbeitenden halt gemacht. Jeder, der in Zukunft Geld leihen will, muss die Nachhaltigkeitskriterien in seinem Unternehmen nachweisen!
Aus diesem Grund werden die Diskussionen über die EU-Taxonomie-Verordnung gerade so hart geführt. Die EU stuft Atomenergie und fossiles Gas nun als „nachhaltig“ ein, um auch weiter diese Technologien betreiben und finanzieren zu können.
Ich bin der Meinung, dass diese Entscheidung falsch ist. Fossile Brennstoffe können kein Energiekonzept der Zukunft tragen und solange es keine überzeugenden Lösungen für die Endlagerproblematik ist, ist Atomenergie ebenfalls keine Lösungsoption! Die Förderung muss sich auf tatsächlich nachhaltige Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen fokussieren!
Hintergrund: Fridays for Future - Ich habe wieder Hoffnung für unsere Welt!
Letztlich bleibt es aber an uns, den Verbrauchern und Investoren, zu entscheiden, in welche Technologie wir investieren wollen. Egal wie die Taxonomie-Verordnung aussieht, kann jeder für sich entscheiden, ob er eine Energieform für umweltverträglich und nachhaltig hält.
2022 müssen sich alle Unternehmen um das Thema kümmern! Haben Sie schon mit Ihrem Corporate Sustainability Report angefangen? Benötigen Sie Unterstützung oder wollen Sie Ihre Erfahrungen teilen und sich mit anderen Fachleuten austauschen? Beim IVAM Hightech Summit 2022 in Dortmund besteht dazu die Gelegenheit. Sprechen Sie uns gerne an.